Alle Menschen, die blind bzw. sehbehindert sind, scheinen auf den ersten Blick durch das gemeinsame Schicksal verbunden zu sein. Bei genauerer Betrachtung macht es jedoch einen großen Unterschied, wie und wo einen das Los der Blindheit getroffen hat.
Die fünfte Generalversammlung der Weltblinden Union (WBU) vom 20. bis zum 24. November 2000 in Melbourne / Australien legte die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede zwischen den blinden und sehbehinderten Menschen weltweit offen.
Das Motto der Generalversammlung lautete "Changing what it means to be blind", was frei übersetzt als Aufruf zu verstehen war: "Verändern wir gemeinsam das Schicksal blinder Menschen".
158 Teilnehmerländer aus allen Kontinenten von Afghanistan bis Zimbabwe brachten dazu ihre Vorschläge ein. Besonders auffällig war der Unterschied zwischen den Ländern der sogenannten 1. Welt und den Entwicklungsländern.
Dazu einige Angaben: es gibt weder exakte epidemiologische Daten über die genaue Anzahl blinder und sehbehinderter Menschen noch über die Ursachen von Blindheit. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, daß es ca. 150 Millionen Menschen weltweit gibt, die blind bzw. hochgradig sehbehindert sind. 40 Millionen davon gelten als vollblind, 110 Millionen als Menschen mit stark herabgesetztem Sehvermögen. Ca. 80 % der Betroffenen leben in den Entwicklungsländern. Bei gleichfalls 80 % könnte man die Ursache der Erblindung entweder verhindern oder erfolgreich behandeln. Katarakt (Grauer Star), Trachom und Glaukom (Grüner Star) sind die häufigsten Erblindungsursachen in den Entwicklungsländern und damit weltweit. Hier zeigt sich der Zusammenhang zwischen Blindheit und sozialem Standard eines Landes. Eine graue Staroperation, die Entfernung einer getrübten Augenlinse und der Ersatz durch eine Kunstlinse, dauert ca. 20 Min. und kostet in Österreich von Arzt zu Arzt verschieden im Durchschnitt 20.000,-- Schilling. Infektionskrankheiten wie Trachom treten in Österreich erst gar nicht auf und wenn, so würden sie sofort mit Antibiotika behandelt werden. Die Anzahl der Glaukom-Patienten wird in Österreich durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und durch die Behandlung mit Medikamenten und Operationen möglichst klein gehalten. Voraussetzung für diese Maßnahmen ist vor allem Geld, aber auch eine funktionierende Organisation des Gesundheitswesens. Beides fehlt in den Entwicklungsländern weitestgehend.
In den sogenannten entwickelten Ländern ist die diabetische Retinopathie, die durch Zuckerkrankheit verursachte Sehbeeinträchtigung und die altersbedingte Makula-Degeneration, das Nachlassen der Sehschärfe im Sehzentrum, die Hauptursache für Blindheit und Sehbehinderung.
Die WBU organisiert und unterstützt gemeinsam mit den jeweiligen staatlichen Institutionen und Blindenverbänden sowie der Weltgesundheitsorganisation Kampagnen zur Erarbeitung epidemiologischer Daten und Verhütung von Blindheit.
Eine besondere Vorreiterrolle hat hier das Gastgeberland Australien, wo in einer acht Jahre dauernden Studie in Zusammenarbeit mit Blindenverbänden, Universitäts-Augenkliniken und staatlichen Institutionen des Gesundheitswesen die medizinischen und sozialen Ursachen und Folgen von Sehbehinderungen erarbeitet wurden.
Das überraschende Ergebnis war, daß die Hauptursache für hochgradige Sehbehinderung in einer fehlenden oder mangelhaften Brillenanpassung bei vor allem älteren Menschen (!) besteht, gefolgt von grauem Star, Diabetes, grünem Star und Makula-Degeneration. Die sozialen Folgen von Blindheit sind folgende: Finanziell kostet ein blinder Mensch im arbeitsfähigen Alter in Australien ca. 180.000,-- Schilling pro Jahr. Das Risiko aufgrund eines Unfalls zu sterben ist 2,4 Mal höher als bei nichtbehinderten Menschen. Das Risiko, sich aufgrund von Stürzen zu verletzen, ist zweimal und das Risiko eines Hüftbruchs viermal höher als im Durchschnitt. Die Schwierigkeiten, im Alltag zurechtzukommen, sind zwei Mal so hoch als normal. Die sozialen Kontakte, wie die Möglichkeit, seinen Glauben auszuüben, sind um die Hälfte herabgesetzt.
Eine besondere Stellung haben in Australien die Ureinwohner, die Aborigines. Sie lehnen mehrheitlich die Medizin des "weißen Mannes" ab und bevorzugen ihre eigenen "Medizinmänner". Das führt dazu, daß beispielsweise Diabetes nicht adäquat behandelt wird und die Aborigines die höchste Erblindungshäufigkeit in Australien aufgrund diabetischer Retinopathie aufweisen.
Besondere Hoffnung wurde bei der WBU-Konferenz auf die weitere Entwicklung der Informationstechnologie gesetzt. Über Satellit wurde dazu live aus Chicago Raymond Kurzweil, der Entwickler des sogenannten Kurzweil-Readers, eines Texterkennungsgerätes für blinde Computerbenutzer, zugeschaltet. Kurzweil projizierte die Entwicklung der Computertechnologie aus der Vergangenheit in die Zukunft. Er ging davon aus, daß sich die Computerleistung alle zwei Jahre verdoppeln wird. Die Computer werden noch kleiner und noch schneller werden und Funktionen übernehmen können, die heute noch sehr utopisch klingen. Im Jahr 2006 wird das händische Einscannen ganzer Seiten nicht mehr Zeile für Zeile bzw. Absatz für Absatz erfolgen, sondern eine kleine Handkamera wird in ca. 30 cm Abstand zum Lesegut, die ganze Seite in wenigen Sekunden erfassen können. Im Jahr 2012 wird nicht nur Gedrucktes oder Handschriftliches von diesen Kameras erfaßt, sondern auch komplexe Situationen in Haushalt, Verkehr und Arbeit.
Im Jahr 2030 werden Miniaturcomputer direkt im Blutkreislauf wirken, Gehirnfunktionen, wie das Sehen, übernehmen können und mit einem Computer außerhalb des Körpers in Verbindung stehen.
Einmal mehr wurde während der Konferenz der tiefe Graben zu den Entwicklungsländern klar sichtbar. Technologien wie Internet, Email und elektronische Hilfsmittel stehen zwar zur Verfügung, aber nur jenen, die sich diese auch leisten können und am weltweiten Datenstrom angeschlossen sind.
Ausführliche Diskussionen löste die Frage der rechtlichen Gleichstellung behinderter Menschen aus. Ausgehend vom amerikanischen Antidiskriminierungsgesetz, das Anfang der 90er Jahre in den USA beschlossen wurde, folgte Land um Land der 1. Welt bei der Verankerung der rechtlichen Gleichstellung behinderter Menschen. Gesetze sind sowohl ein Zeichen für die Grundhaltung einer Gesellschaft als auch die Möglichkeit, die individuellen Rechte auf Gleichstellung und Gleichbehandlung einzuklagen.
Leider klafft zwischen Papier und Praxis immer noch eine große Lücke. Ein Gesetz zu beschließen, ist eine Sache, es zu leben, eine andere. Im Baubereich werden die Sünden der Vergangenheit wohl nicht so schnell oder nur mit großem finanziellen Aufwand zu beheben sein. Bei der Einführung neuer Technologien oder im Umgang der Menschen miteinander ist die Umsetzung zwar leichter, muß aber von der Mehrheit in der Gesellschaft, auch von den Nichtbehinderten, mitgetragen werden, wie z.B. einem blinden Menschen am Arbeitsmarkt die gleichen Chancen einzuräumen wie einem nichtbehinderten, diesen bei der Auswahl nicht von vornherein aufgrund seiner Behinderung auszuschließen und ihn somit zu diskriminieren.
Grundlage all dieser Überlegungen sind die menschlichen Grundrechte. "Alle Menschen sind frei geboren und gleich in ihrer Würde und ihren Rechten", heißt es in der Menschrechtskonvention der Vereinten Nationen (UNO). Behinderte Menschen können auf Basis der Menschrechtskonvention sämtliche Rechte, wie sie alle anderen Menschen auch besitzen, für sich beanspruchen. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf Hilfen, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können und das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen. Dieses Selbstbestimmungsrecht behinderter Menschen kam unterschwellig auch in einem Konflikt zum Ausdruck, der insbesondere in den englischsprachigen Ländern vorhanden ist. Dort übernimmt nämlich nicht der Staat wesentliche Aufgaben der Bereitstellung und Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen wie etwa in Österreich oder Deutschland. Hier sorgen eigene Wohltätigkeitsvereine, die älter sind und über eine längere Tradition verfügen als die eigentlichen Selbsthilfeorganisationen, von nichtbehinderten Menschen geführt und gemanagt werden, für die finanziellen Mittel (meistens durch Spendenaufrufe und Sammlungen) und für das Rehabilitationsangebot.
Zwischen den Wohltätigkeitsvereinen und den Selbsthilfegruppen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten über die Art wie Spenden gesammelt, verwaltet und ausgegeben werden sollen. "Alles für die Blinden, nichts durch die Blinden", sagte der Vizepräsident des kanadischen Blindenverbandes, der Selbsthilfegruppe blinder Menschen, mit ziemlicher Bitterkeit.
Dies führt zu einem Punkt, der auf keiner Tagesordnung stand, aber bei allen Diskussionen offen oder unterschwellig immer wieder zur Sprache kam, nämlich dem Selbstverständnis und Selbstbild blinder bzw. sehbehinderter Menschen.
Ziel aller Organisationen ist es, das Selbstbewußtsein sehbehinderter Menschen, das infolge der Behinderung einen schweren Schlag erlitten hat, aufzurichten. Ein Aufkleber trägt z.B. die Aufschrift: "Ich trage den weißen Stock als sichtbaren Hinweis für die Umwelt und als sichtbares Zeichen für das Selbstbewußtsein blinder Menschen."
Streitpunkt war dabei aber das Wie. Ein US-amerikanischer Redner hob die Bedeutung positiver Vorbilder zur Nachahmung hervor wie z.B. von blinden Menschen, die es trotz ihrer Behinderung geschafft haben, mit den Leistungsansprüchen in der Gesellschaft mithalten zu können. "Gleiche Leistung = gleicher Lohn = gleiche Anerkennung" diese Formel allein rechtfertige, seiner Meinung nach, die Forderung nach Gleichbehandlung. Er selbst habe auf diese Art sein Jusstudium beendet und einen Arbeitsplatz in einer sehr guten Rechtsanwaltskanzlei gefunden. Bleibt nur die Frage: Wie sollen sich all die anderen fühlen und verhalten, die nicht über ähnlich gute Verhältnisse und Voraussetzungen oder intellektuelle Fähigkeiten verfügen, um mit dem Handicap einer Sehbehinderung so vorbildlich zurechtzukommen?"
Nach Meinung eines Sozialarbeiters aus Südafrika würden alle Menschen Respekt verdienen, die trotz Behinderung ihr Leben meistern können. Selbstachtung, so seine Meinung, hänge nicht alleine von Leistung ab, sondern auch von der Fähigkeit ein selbstbestimmtes, selbständiges Leben führen zu können.
Die WBU arbeitete über 30 Resolutionen aus, die der UNO vorgelegt werden, und sich u.a. mit Themen wie freier Zugang zum Internet, freier Postversand, Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten, verbesserter Schutz in Institutionen für blinde Menschen befassen. Grundsätzlich handelt es sich dabei um die Erarbeitung von Mindeststandards für sehbehinderte Menschen weltweit.
Die WBU-Generalversammlung wurde mit den Vorstandswahlen beendet. Zur Präsidentin der WBU wurde Frau Kicki Nordström aus Schweden gewählt.
Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Autorin
© 2000 by Mag. Liliana Prerowsky
Erstellt am Do, 11.01.01, 08:01:19 Uhr.
URL: http://anderssehen.at/alltag/berichte/wbu.shtml