Im Zuge transnationaler Fachkontakte gab es bereits im Herbst 1998 eine Hospitation im Bayerischen Blindenverein bei der Arbeitsassistenz in München durch mich und den Obmann des Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Herrn Johann Kohlbacher.
Im August 2001 hospitierte die Münchner Arbeitsassistentin, Frau Dorothea Föppl, im Odilien-Institut Graz. Wesentlich waren bei diesem Treffen folgende Themenkreise: gesetzliche Rahmenbedingungen, das Aufgabengebiet der Arbeitsassistenz, die Klientel und deren Ausbildungsschienen sowie Qualifikationen und die derzeitige Arbeitsmarktsituation.
Der Begriff Arbeitsassistenz für sehbehinderte und blinde Menschen, wie er bei uns in Österreich verwendet wird, ist in Bayern durch die Bezeichnung Berufsbegleitender Dienst (BBD) ersetzt worden. Es hat sich nicht nur der Name, sondern auch das Aufgabengebiet verändert: Alles, was mit Jobsuche und Vermittlung zu tun hat, wurde an die zweite Stelle gestellt, vorrangig ist die Arbeitsplatzerhaltung. Die Klientel wird Frau Föppl durch den Integrationsfachdienst (Sitz am jeweiligen Bezirksarbeitsamt) zugewiesen. Das zu betreuende Gebiet ist sehr groß und reicht von Passau bis Lindau. Daher wird der Hauptteil der Arbeit direkt vom Bürotisch der Arbeitsassistentin - quasi als Hotline - erledigt. Bei Bedarf fährt die Arbeitsassistentin in die Firmen oder zu den Klienten, was aber aus zeitlichen Gründen eher selten vorkommt. Der Aufgabenschwerpunkt liegt in der Koordination und Vernetzung von ExpertInnen, was unter dem Begriff "Casemanagement" zusammengefasst werden kann.
In der Steiermark wird im Vergleich mit einer eher kleinen Klientenzahl - bei uns Kunden genannt - gearbeitet. Die Arbeit umfasst die konkrete Arbeitssuche mit spezieller Unterstützung bei den Bewerbungen, weiters die Arbeitsplatzerhaltung inklusive individueller Arbeitsplatzadaptierung. Diese Individualförderung wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen und den zuständigen Pensionsversicherungsanstalten für unsere Kunden beantragt. Häufig ist es auch nötig, dass ein Ausbildungsplan, "Karriereplan", für unsere Kunden erstellt wird. Ein wichtiger Teil besteht in der Organisation von Rehabilitationsmaßnahmen (Orientierung & Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten, Low Vision). Eine Besonderheit stellen die speziellen Firmenschulungen für die MitarbeiterInnen dar. In Zusammenarbeit mit der sehbehinderten/blinden Person wird ein Workshop in der Firma organisiert, bei dem die TeilnehmerInnen in die Welt der Nichtsehenden einblicken. Im Anschluss können im geschützten Rahmen aktuelle Fragen mit der sehbehinderten / blinden Person geklärt werden. Ziel ist es, den neuen MitarbeiterInnen die Angst vor dem Umgang mit der behinderten Person zu nehmen.
In Österreich ist die Arbeitsassistenz inzwischen gesetzlich verankert, was bedeutet, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf eine Betreuung durch die Arbeitsassistenz haben.
Der Großteil unserer steirischen Kunden kommt aus Eigeninitiative durch Informationen von Augenärzten/Kliniken, durch regionale Arbeitsmarktservicestellen oder das Bundessozialamt zu uns.
Bei diesem transnationalen Arbeitsaustauschtreffen waren das Kennenlernen des Odilien-Institutes sowie ein Kurzbesuch beim Steiermärkischen Blinden- und Sehbehindertenverband als Fixpunkte eingeplant.
Für uns Arbeitsassistentinnen war es sehr schön, durch diese Fachgespräche wieder neue Ideen und Anregungen für unsere Arbeit zu bekommen.
Birgit Schloffer
Aus: "Odilien-Institut im Blickpunkt", Folge 49/2001
Erstellt am Mo, 03.09.01, 09:02:11 Uhr.
URL: http://anderssehen.at/angebote/asb.shtml