In der Blickpunkt-Folge 42 vom Dezember 1999 berichteten wir über die Grazer T:s. Dieser Artikel fand großen Anklang und wurde in vielen Zeitschriften wiederholt. Die Stadtbaudirektion des Magistrates Graz hat zusammen mit dem Straßen- und Brückenbauamt für das Planen und Errichten dieser behindertenfreundlichen Übergänge Richtlinien herausgebracht: Taktile Bodeninformationen. Planer und Architekten sowie alle bauausführenden Personen finden hier umfassende Informationen. Die Richtlinien sind außerdem bebildert.
Sie können sie in der Stadtbaudirektion bestellen: 0316 / 872 - 3500.
Wir freuen uns auch darüber, dass das Land Steiermark, der Bund und natürlich die Stadt Graz diese Überquerungsfelder sehr konsequent bauen. Dankeschön!
Für alle Betroffenen, denen durch diese Maßnahme sehr viel mehr der öffentlichen Straßen und Plätze der Stadt zugänglich gemacht wird, geben wir mit dieser Ausgabe des "Blickpunkts" den ersten Teil einer Liste an, die alle Straßen und Kreuzungen angeben soll, die mit den T:s und mit den Einstiegfeldern ausgestattet sind. Wir bitten auch um telefonische Meldungen der Betroffenen, wenn der Wunsch besteht, besondere Strecken abzugehen oder zu erklären.
Vor Jahren vertraten wir, die mitarbeitenden Behindertenvereine, die Ansicht, dass eine Gehsteigkante mit 3 cm Höhe für alle "Behinderungsarten" geeignet wäre. Es hat sich aber gezeigt, dass es kaum möglich ist, im Straßenbau exakt 3 cm einzuhalten und dass viele mobilitätsbehinderte Personen diese 3 cm nicht überwinden können. Blinde und stark sehbehinderte Personen, die schwerlich eine Gehsteigkante sehen können, sondern diese spüren müssen, brauchen aber unbedingt die 3 cm.
Um eine optimale Überquerungslösung für alle zu gewährleisten, brauchen wir also beides: eine abgeflachte und eine erhöhte Gehsteigkante. Es darf natürlich nicht passieren, dass eine Person, die nichts sieht, irrtümlicherweise auf eine Fahrbahn gelangt, ohne dies zu beabsichtigen.
In der Stadt Graz sind die meisten markierten Straßenüberquerungsfelder, die "Zebras", 4 m breit. Ein Meter dieses Feldes, immer zur Straßenkreuzung gerichtet, soll eben sein (Null-Absenkung), damit Kinderwagen- oder Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte ohne hohe, störende Kante überqueren können.
Nach diesem ersten Meter folgen ca. 20 cm, die eine "Erhöhung beinhalten": hier steigt die Gehsteigkante von Null Zentimeter auf 3 bis 4 cm an. Hier fängt dann der Balken unserer T:s an. Rillenplatten sind 2,80 m lang und 70 cm breit verlegt. Diese Rillierung ist genau 90 Grad zur Gehrichtung verlegt, nicht zur Gehsteigkante.
Von der Mitte dieses Balkens führt ein "Rillen-Schwanz", wiederum 90 Grad zum Balken und exakt in der Gehrichtung verlegt, zum Ende des Gehsteiges. Auch der Rillenschwanz ist 70 cm breit. Man rechnet mit einer durchschnittlichen Schrittlänge des Menschen mit 60 cm: unsere 70 cm gewährleisten, dass man zumindest mit einem Fuß auf dem Rillenschwanz auftritt. Der Rillenschwanz hört beim nächsten markanten Punkt, z.B. Haus, Mauer, Geländer usw., auf.
Die Grazer T:s liegen ausschließlich dort, wo es einen markierten Fußweg gibt. Bei großen, schwer überschaubaren Kreuzungen mit viel Lärm und vielen Fahrspuren gibt es zusätzlich akustische Verkehrslichtsignale.
Für Personen, die beim Gehen einen Blindenstock benützen, bedeutet dies eine neue Lernphase: um die Rillen leichter zu bemerken, sollte man den Stock dauernd mit Bodenkontakt führen. Neue Blindenstoccköpfe, die sehr leicht auf dem Boden rollen können und aus verschiedenen Materialien hergestellt werden, erleichtern dies. Einige Modelle dieser Rollspitzen-Stöcke gibt es bei uns zum Ausprobieren.
Ann-Mary Linhart
Aus: "Odilien-Institut im Blickpunkt", Folge 44/Juni 2000
Erstellt am Fr, 27.04.01, 08:01:19 Uhr.
URL: http://anderssehen.at/verkehr/graz1.shtml